Über die Inhaftierung von Rosa Luxemburg

Eine Rede von Karl Liebknecht vor dem Preußischen Landtag
am 9. März 1915

„Meine Herren, vor wenigen Tagen haben Sie mir in Fortsetzung einer alten Gepflogenheit dieses Hauses, das sich also auch in dieser Beziehung treu geblieben ist, das Wort abgeschnitten; heute werden Sie es sich doch gefallen lassen müssen, daß ich Ihnen dasjenige sage, was ich für angemessen halte. Meine Parteifreundin Rosa Luxemburg ist, wie Ihnen bekannt, im vorigen Jahre wegen angeblicher an die Soldaten gerichteter Aufforderung zum Ungehorsam zu der ungeheuerlichen Strafe von 1 Jahr Gefängnis verurteilt worden (Abgeordneter Ströbel: Hört! hört!); das Urteil wurde vor einigen Monaten vom Reichsgericht bestätigt. Im Januar dieses Jahres erhielt sie wegen Krankheit einen Strafaufschub bis zum 31. März. Sie hatte mehrere Wochen im Schöneberger Krankenhaus zugebracht und war von dort ungeheilt mit der Aufgabe zur Innehaltung einer bestimmten Kur entlassen worden. Am 18. Februar wurde sie plötzlich in ihrer Südender Wohnung von zwei Berliner Kriminalbeamten festgenommen, im Automobil nach dem Berliner Polizeipräsidium gebracht, und zwar nach Abteilung 7, d. h. der politischen Polizei, nicht der Kriminalpolizei. Von dort wurde sie trotz Intervention ihres Anwalts im Grünen Wagen gemeinsam mit gemeinen Verbrechern nach dem Weibergefängnis in der Barnimstraße transportiert, und zwar zur Vollstreckung ihrer einjährigen Gefängnisstrafe.“ Weiter…

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